Aussteller Infos


Einlass für Aussteller: 6.00 bis 10.00 Uhr

Unsere Börsen sind generell von 10.00 - 16.00 Uhr für Besucher geöffnet. Deshalb werden alle Aussteller gebeten, bis zum Ende der Veranstaltung ihre Tiere bzw. Waren anzubieten. Wir erwarten, dass sich alle Aussteller in ihrem eigenen Interesse und dem der Besucher daran halten.

Eine Anmeldung muss separat für jeden Anbieter mit Tieren erfolgen. Untervermietung ist nicht zulässig.  10 Tage vor Börsenbeginn ist Anmeldeschluss - Anmeldungen danach und am Börsentag sind nicht mehr möglich.

Die "Online-Tierliste" muss ebenfalls 10 Tage vor der Börse ausgefüllt und versendet sein.

Börsenordnung: Hier finden Sie die Börsenordnung (PDF) in folgenden Sprachen: ger gb

Anfahrt: Aussteller erreichen die Halle über Tor 2.

Tische: In Hall3 gibt es nur noch Tischgröße 200 x 75 cm, (Miete pro Tisch € 45,00. Alle Preise  inkl. MwSt.) Vermietet werden nur ganze Tische. Bitte vergessen Sie nicht das Verlängerungskabel (mind. 10 m) und die Verteilersteckdose. In der Tischmiete ist der Eintritt für 2 Personen pro Stand enthalten. Zusätzliche Eintrittsberechtigungen können vor Ort erworben werden.
Kontrolle von Reptilien- und Amphibienbörsen
 
Das RP Tübingen geht bei der Kontrolle wie folgt vor:
 
  1. Anhang A-Tiere müssen gültige und vollständige EU-Bescheinigungen aufweisen. Dazu gehört bei Schildkröten auch eine vollständige Bilddokumentation. Tiere ohne entsprechende Bescheinigung dürfen nicht verkauft werden. Bei Verdacht auf gefälschte Papiere können die Tiere beschlagnahmt werden.
  2. Gewerbsmäßige Züchter müssen Aufnahme- und Auslieferungsbücher vorlegen. Soweit sie diese z.B. im Ladengeschäft benötigen, müssen sie eine Kopie mit sich führen. Kann der Händler weder ein Buch noch eine Kopie vorlegen, darf er Tiere nach Anh. A oder B nicht veräußern.
  3. Bei meldepflichtigen Tieren (sonstige streng geschützte Tiere, besonders geschützte Tiere) müssen auf den Abgabebescheinigungen Angaben zu den Elterntieren vorhanden sein (Datum der Meldung bzw. Zuchtbuchnummer). Fehlen diese Angaben, dürfen die Tiere nicht verkauft werden.
  4. Bei nicht meldepflichtigen geschützten Tieren (in Anl. 5 BundesartenschutzVO aufgelistet) müssen bei gewerbsmäßigen Züchtern auf der Abgabebescheinigung Angaben zur Buchnummer der Elterntiere angegeben sein. Fehlen diese Angaben, dürfen die Tiere nicht verkauft werden. Nicht gewerbsmäßige Verkäufer werden darauf hingewiesen, dass die Abgabebescheinigung Angaben hinsichtlich der Elterntiere/des Zuchtstammes aufweisen sollten, da die Käufer ansonsten möglicherweise Schwierigkeiten bei der Ausfuhr der Tiere oder der Weitervermarktung bekommen.
  5. Soweit ein Verkäufer angibt, er müsse kein Aufnahme- und Auslieferungsbuch führen, da er nicht gewerbsmäßig tätig ist, kann eine Kontrollmitteilung an die örtlich zuständige Behörde erfolgen.
  6. Auch nicht gewerblichen Züchtern wird empfohlen, ein Zuchtbuch zu führen und darin auch die nicht meldepflichtigen Nachzuchten zu dokumentieren.  
 
 
Achtung Aussteller:
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Einhaltung der Börsenordnung der wichtigste Bestandteil zur erfolgreichen Teilnahme an der Reptilienbörse ist. Deshalb empfehlen wir jedem Teilnehmer, insbesondere Ausstellern die Tiere anbieten, die Börsenordnung durchzulesen und zu beachten. Wir senden jedem Aussteller der Tiere anbietet, außer der Börsenordnung evtl. weitere Auflagen zur Teilnahme an der Reptilienbörse zu. Diese Auflagen werden von uns verstärkt kontrolliert und bei Nichteinhaltung dieser und der Börsenordnung wird der betreffende Aussteller ohne Erstattung der Tischgebühren von der Börse verwiesen.

Tischreservierung: Anmeldungen können nur noch über das  Anmeldeformular erfolgen. Bitte geben Sie Ihre vollständige Anschrift an und was Sie anbieten. (Unter Anmeldung sehen Sie, welche Informationen wir von Ihnen benötigen.) Anmeldungen, die wir nicht über das Kontaktformular erhalten, werden nicht bearbeitet.
Aussteller die sich angemeldet haben, erhalten von uns eine Nachricht oder Reservierungsbestätigung. Etwa 6-8 Wochen vor dem Börsentermin bekommen Sie eine Zahlungsinformation die  zu beachteten ist. Erst wenn die Standgebühr bezahlt ist, gilt der Stand als verbindlich reserviert.

Der Aufbau von Verkaufsständen mit Tierangebot muss zwingend laut Behörden bis 9.30 Uhr abgeschlossen sein, damit die Kontrolle durch die Behörde vor Börsenbeginn durchgeführt werden kann. 

Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Börsenbeginn gilt der Stand als verbindlich reserviert und es erfolgt keine Rückerstattung der Standmiete. siehe auch Börsenordnung - mit der Anmeldung wird dies ausdrücklich akzeptiert.

Aussteller die geschützte Tiere anbieten: Es wird dringend empfohlen, alle geschützten Tiere in einem Nachweisbuch auf freiwilliger Basis zu erfassen. Ordnungsgemäße Dokumentation erleichtert den Umgang mit Behörden und vermeidet Probleme. Das Nachweisbuch kostet € 10,50 zzgl. € 1,60 Porto und enthält:  20 Seiten für Eintragungen, Auszüge aus der Gesetzgebung, Artenliste für kennzeichnungspflichtige Tiere, Bestandsveränderungsanzeigen, Herkunftsbestätigung. Bestellungen an:
BNA-Geschäftsstelle, Postfach 11 10, D-76707 Hambrücken; Tel.: 07255- 2800, E-Mail: gs@bna-ev.de

Allgemeine Downloads
iconPDF Richtlinien für Reptilienbörsen – Merkblatt Nr. 69
iconPDF Behälter-Beschriftung
iconPDF Tierliste

Das Regierungspräsidium Tübingen bietet die Möglichkeit, kostenlos Formblätter herunterzuladen.

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